Leichte Sprache und Einfache Sprache

Zwei Frauen in einem Büro für Leichte Sprache

 

Der folgende Text ist nicht in Leichter Sprache.
Er enthält Infos über die Leichte Sprache und die Einfache Sprache.

Zu den Infos in Leichter Sprache und Einfacher Sprache kommen Sie hier:

Infos in Leichter Sprache

Infos in Einfacher Sprache

 

Auf dieser Seite finden Sie neben Hintergrundinformationen zur Leichten Sprache und Einfachen Sprache auch Details zu meinem Angebot, meiner Qualifikation, dem Qualitätssiegel und Kundenreferenzen.

Hier können Sie direkt zu meinem Angebot springen:

Infos zu meinem Angebot

 

Wen erreichen Sie mit Leichter Sprache und mit Einfacher Sprache?

Die Leichte Sprache und die Einfache Sprache dienen der gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen. Sie tragen zur Barrierefreiheit bei und ermöglichen damit einem größeren Personenkreis den Zugang zu wichtigen Informationen.
Zielgruppen Ihres Angebots können beispielsweise sein:

  • Menschen mit einer Leseschwäche und funktionale Analphabeten
  • Menschen, die aufgrund einer Behinderung Lernschwierigkeiten haben
  • Menschen, die nur geringe Deutschkenntnisse haben, zum Beispiel weil sie noch nicht lange in Deutschland leben

Durch Informationen in Leichter Sprache haben mehr Menschen Zugang zu Ihrem Angebot. Dadurch erweitern Sie Ihre Zielgruppe und fördern gleichzeitig das positive Image und den Erfolg Ihres Unternehmens. Als Behörde oder öffentliche Einrichtung kommen Sie zudem Ihrer Verpflichtung nach, bestimmte Informationen in Leichter Sprache und zunehmend mehr Informationen in leicht verständlicher Sprache bereitzustellen.

 

Was ist der Unterschied zwischen Leichter Sprache und Einfacher Sprache?

Die Leichte Sprache ist sehr stark vereinfacht und folgt festen Regeln, wie denjenigen des Netzwerks Leichte Sprache e. V. Geeignete Bilder unterstützen das Textverständnis. Zudem werden Texte in Leichter Sprache meist von einer Prüfgruppe – bestehend aus Personen der Zielgruppe – auf Verständlichkeit geprüft. Texte in Leichter Sprache stellen ein Zusatzangebot dar und sollen die standardsprachlichen Texte nicht ersetzen.

Bei der Einfachen Sprache handelt es sich ebenfalls um eine deutlich vereinfachte Sprache. Sie setzt jedoch ein größeres Textverständnis und eine bessere Lesefertigkeit voraus als die Leichte Sprache. Bilder können ergänzend verwendet werden, sind aber nicht zwingend nötig. Eine Prüfung durch Personen der Zielgruppe erfolgt in der Regel nicht. Die Einfache Sprache kann in vielen Fällen unsere übliche komplizierte Sprache ersetzen. Seit Ende April 2024 gibt es für die Einfache Sprache einen einheitlichen Standard: die DIN 8581-1.

 

Welche Rechtsgrundlage gibt es für Leichte Sprache und Einfache Sprache?

Kommunen und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, bestimmte Informationen auf der Website in Leichter Sprache anzubieten. Aber auch zahlreiche privatwirtschaftliche Unternehmen müssen ab Mitte 2025 aufgrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes Infos zu ihrem Angebot auf der Website oder im Onlineshop in leicht verständlicher Sprache zur Verfügung stellen. Bitte prüfen Sie gegebenenfalls, inwieweit Ihr Unternehmen davon betroffen ist.

Wichtige Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit der Leichten Sprache bzw. Einfachen Sprache sind zum Beispiel:

  • das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
  • die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) mit den entsprechenden Landesverordnungen

 

Mein Angebot

Texte in Leichter Sprache und Einfacher Sprache

Als Texterin und Übersetzerin für Leichte Sprache und Einfache Sprache verfasse ich neue Texte in gut verständlicher Sprache für Ihre Website oder den Onlineshop, zum Beispiel um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gerecht zu werden. Oder ich übersetze bzw. übertrage die Texte Ihres Infomaterials wie Flyer oder Broschüren in Leichte Sprache oder Einfache Sprache.

Gerne berate ich Sie auch zu den gemäß BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) erforderlichen Inhalten in Leichter Sprache und schreibe die für den Online-Auftritt benötigten Texte.

In meinem Angebot enthalten sind immer auch die Bildrecherche, die Bereitstellung geeigneter Bilder und die Prüfung der Texte und Bilder durch eine qualifizierte Prüfgruppe.

Als Lektorin und Korrektorin sorge ich zudem dafür, dass alle Texte sprachlich korrekt sind, sodass Sie kein zusätzliches Lektorat benötigen.

 

Lektorat und Korrektorat für Texte in Leichter Sprache und Einfacher Sprache

Gibt es bereits von Ihnen in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache verfasste Texte, prüfe ich diese auf Einhaltung der Regeln und Empfehlungen sowie auf korrekte Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung. Und ganz wichtig: Ich verbessere die Verständlichkeit Ihrer Texte bzw. mache Ihnen Vorschläge dazu.

 

Überarbeitung KI-erzeugter Texte in Leichter Sprache und Einfacher Sprache

Künstliche Intelligenz (KI) kann dabei helfen, Texte zu vereinfachen. Spezielle KI-Tools für Leichte-Sprache-Texte sind jedoch in erster Linie für ausgebildete Fachkräfte für Leichte Sprache konzipiert und ohne entsprechende Fachkenntnisse wenig hilfreich.

Falls Sie ein KI-Tool zur Vereinfachung Ihrer Texte einsetzen möchten, übernehme ich für Sie die unumgängliche Nachbearbeitung des erstellten Materials (sogenanntes Post-Editing), koordiniere die abschließende Prüfung durch geschulte Personen der Zielgruppe und stelle Ihnen ggf. geeignete Bilder zur Verfügung.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Auswahl der zu übersetzenden Texte und Vorbereitung der Inhalte, wie Reduktion auf die für die Zielgruppe relevanten Informationen, Neustrukturierung der Texte oder Ergänzung von Überschriften und Zwischenüberschriften? Gerne helfe ich Ihnen hier auch mit dem Pre-Editing.

 

Qualifikation und Qualitätssiegel

Leichte Sprache ist gar nicht so einfach. Deshalb ist auch dafür eine geeignete Ausbildung ratsam. Seit Abschluss meiner Zertifikats-Weiterbildung beim Lebenshilfe Landesverband Hessen e. V. bin ich zertifizierte Übersetzerin für Leichte Sprache und Einfache Sprache nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Leichte Sprache eG (DGLS). Grundlage des Regelwerks der DGLS sind die Regeln für Leichte Sprache des Netzwerks Leichte Sprache e. V. (siehe dazu auch die Seite Über mich).

Ich bin Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e. V. und nach erfolgter Qualitätsprüfung berechtigt, für meine Texte das Qualitätssiegel des Netzwerks Leichte Sprache zu vergeben. Sprechen Sie mich bitte an, wenn Sie das Siegel des Netzwerks nutzen möchten.

 

Referenzen

Zu meinen Kunden der Leichten Sprache und Einfachen Sprache zählen derzeit insbesondere Kommunen, Ämter und Institute. Für sie habe ich Texte für Websites, Flyer, Broschüren und weitere Dokumente verfasst, Formulare vereinfacht und Ausfüllhilfen geschrieben. Ausgewählte Projekte finden Sie unter den folgenden Links.

Websitetexte in Leichter Sprache:

Stadt Bad Soden am Taunus

Psychotherapeutische Praxis von Rebekka Molitor

Cluster Natur- und Technikwissenschaftliche Rüstungskontrollforschung (CNTR)

Weiteres:

Infoblatt zur AG KI-Kodex in Leichter Sprache

Flyer zum Patenschaftsprojekt „Alt hilft Jung“ des Jugendamtes der Stadt Wetzlar in Einfacher Sprache

 

Mitgliedschaften und Engagement

Als Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e. V. und der AG Qualität im Netzwerk Leichte Sprache setze ich mich für ein hohes Qualitätsniveau von Leichte-Sprache-Texten ein. Neben einer Einhaltung der Regeln für eine gute Verständlichkeit ist es mir wichtig, dass alle für die Zielgruppe relevanten Informationen enthalten sind und der Text gut strukturiert und ansprechend geschrieben ist. Denn auch Texte in Leichter Sprache können und sollen gut klingen.

In der AG KI-Kodex arbeite ich derzeit zusammen mit vielen anderen Fachleuten an der Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die KI-unterstützte Übersetzung in Leichte Sprache. Auch die Gruppe der Prüfenden – vorwiegend bestehend aus Menschen mit Lernschwierigkeiten – soll in die Arbeit am Kodex einbezogen werden. Das dafür von mir in Leichter Sprache verfasste Informationsschreiben kann unter folgendem Link als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Infos zur AG KI-Kodex in Leichter Sprache_06-2024